Bußgeldsachen ...

Das Dienstleistungsangebot der Anwaltskanzlei Güldner umfasst auch die Verteidigung in Bußgeldverfahren. Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung) zur Last gelegt wird, kann es sich durchaus lohnen, den Vorwurf anwaltlich überprüfen zu lassen. In diesem Fall empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Kontakt mit mir aufzunehmen. Insbesondere kann nach Zustellung eines Bußgeldbescheides nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch hiergegen eingelegt und so gegen die verhängten Sanktionen vorgegangen werden.

Sinnvoller ist es jedoch, sich bereits im Vorfeld, also bei Erhalt des Anhörungsbogens, über die Verteidigungsmöglichkeiten beraten zu lassen, um bestenfalls den Erlass eines Bußgeldbescheides verhindern oder auf seinen Inhalt Einfluss nehmen zu können und so beispielsweise die Verhängung eines Fahrverbots abzuwenden.

 

 

 

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